Die KfW fördert Maßnahmen, mit denen Sie den Einbruchschutz an Ihrem Wohneigentum erhöhen. Zum Beispiel:
Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungenr
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) werden nicht gefördert
Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren gefördert
Sie als Privatperson werden gefördert, wenn Sie
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind.